Treppen aus Beton
Mehr als nur verbindend
Auch im modernen Wohnungsbau haben Treppen neben der geschossverbindenden Funktion einen repräsentativen Charakter. Die Betonbauweise ermöglicht heute wirtschaftlich die individuelle Anpassung an die vom Architekten entworfenen Grundrisse.
Geplante Sicherheit
Neben dem gestalterischen Willen des Architekten bestimmen auch die menschliche Anatomie und Vorschriften der Landesbauordnungen die Planung einer Treppe. Treppen müssen einfach und sicher zu benutzen sein. Zum Thema Sicherheit zählt auch, dass die Treppe bei Bränden oft der einzige Fluchtweg für die im Obergeschoss Wohnenden ist.
DIN 18065 „Gebäudetreppen – Definitionen, Messregeln, Hauptmaße“ regelt werkstoffunabhängig die Abmessungen von Treppen im Wohnungsbau.
Die folgende Tabelle gibt die Grenzmaße von Treppenlaufbreite, Treppensteigung und Treppenauftritt an:
Bei gewendelten Treppen darf gemäß DIN 18065 der Auftritt an der schmalsten Stelle nicht kleiner als 10 cm sein.
Will der Planer den Nutzern eines Wohngebäudes das Treppensteigen einfach machen, sollte er die
- Schrittmaßregel: 59 cm ≤ 2 s + a ≤ 65 cm (siehe DIN 18065)
- Bequemlichkeitsregel: a - s = 12 cm (nicht genormt)
- Sicherheitsregel: a + s = 46 cm (nicht genormt)
einhalten. Das Steigungsverhältnis 17/29 erfüllt jede dieser Regeln.
Die lichte Durchgangshöhe muss gemäß DIN 18065 an jeder Stelle – gemessen an der Vorderkante der Stufe – mindestens 2 m betragen.
Nach höchstens 18 Stufen ist ein Podest vorzusehen.
Wegen der Gefahr für Leib und Leben regeln die Landesbauordnungen, basierend auf der Musterbauordnung, die Brandschutzanforderungen an Treppen, die nicht in Wohnungen liegen. So sind die tragenden Teile notwendiger Treppen aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen. Beton ist als nichtbrennbarer Baustoff der Klasse A1 eingestuft.
Die Musterbauordnung verlangt an den freien Seiten von Treppenläufen, Treppenabsätzen und Treppenöffnungen (Treppenaugen) Umwehrungen (Geländer) bzw. Brüstungen. Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 m bis zu 12 m müssen mindestens 0,90 m hoch sein, Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m. Der lichte Abstand von Geländerteilen, bei Podesten auch der Abstand zur Podestoberfläche, darf gemäß DIN 18065 nicht größer als 12 cm sein.
Geländer lassen sich an massiven Treppen aus Beton dauerhaft und tragfähig anbringen.
Schallschutz eingebaut
Schallschutz nimmt in Deutschland einen hohen Stellenwert ein. Eine Umfrage des InformationsZentrums Beton belegt, dass sie bei Brandschutzfragen noch sensibler sind. Bei Treppenhäusern werden in erster Linie Trittschallübertragungen in die Wohnräume als Belästigung empfunden.
DIN 4109-1 enthält daher auch Anforderungen an den Trittschallschutz von Treppen. Für Treppenläufe und –podeste in Geschosshäusern mit Wohnungen und Arbeitsräumen wird ein Bewerteter Norm-Trittschallpegel L`n,w von 53 dB gefordert. Treppen aus Beton halten diese Anforderungen durch Auflagerung ohne Körperschallbrücken auf schwingungsdämpfenden Lagern aus dauerelastischem Material sicher ein.
Bei Fertigteil-Treppenläufen erfolgt die Auflagerung auf Konsolen der Podeste, auf die vor der Montage der Treppen spezielle Lager gelegt werden. Beim Einbau ist darauf zu achten, dass zwischen den Flanken des Treppenlaufs und der Treppenhauswand eine Fuge verbleibt. Diese Fuge darf aber gemäß DIN 18065 nicht größer als 6 cm sein.
Auch für Treppen aus Ortbeton existieren Systemlösungen, über die eine sichere Auflagerung ohne Körperschallbrücken möglich ist. Dabei handelt es sich oft um Konsolenbauteile, die in die Treppenhauswand eingebaut werden. Die lastabtragende Bewehrung des Treppenlaufs wird dann in diese Konsolen eingeführt. Beim Einbringen des Transportbetons entsteht eine kraftschlüssige Verbindung. Bei anderen Systemlösungen werden die Treppenläufe über elastische Bewehrungen mit den Podesten verbunden. Bei den Betonarbeiten ist stets darauf zu achten, dass keine Körperschallbrücke zwischen Treppenlaufflanke und Treppenhauswand entsteht. Dafür können z .B. spezielle Dämmplatten in diese Fuge eingebaut werden.
Immer ist auch sicherzustellen, dass nicht nachfolgende Gewerke, wie z. B. das Verputzen der Wände, Körperschallbrücken erzeugen.
Sowohl bei der Fertigteilbauweise als auch bei der Ortbetonbauweise erfolgt die Trittschalldämmung der Podeste durch einen Estrich auf Dämmschicht.
Sowohl bei der Fertigteilbauweise als auch bei der Ortbetonbauweise erfolgt die Trittschalldämmung der Podeste durch einen Estrich auf Dämmschicht.
Flexible Lösungen für alle Bauanforderungen
Treppen aus Ortbeton lassen sich jedem gewünschten Grundriss vor Ort anpassen. Sie bieten Flexibilität bis zum letzten Augenblick. Auch bei beengten Platzverhältnissen, ausgefallenen Formen und Planänderungen in letzter Minute ermöglicht diese Bauweise die Treppe nach Wunsch, z. B. mit Untersichten und Wangen in Sichtbetonqualität. Auch leichte Maßabweichungen schon fertig gestellter Bauteile stellen hier kein Problem dar.
Im Fertigteilwerk ermöglichen moderne Schalungen eine flexible, witterungsunabhängige Fertigung von Treppen für den Wohnungsbau. Die Untersicht zeigt einen geschlossenen Übergang von Deckenuntersicht zum Treppenlauf, da die Aus- und Antrittshöhe zwischen 20 cm und 36 cm eingestellt werden kann und im Aus- und Antrittsbereich ein Höhenausgleich von etwa 3 cm möglich ist. Bei gewendelten Treppen gibt es meist eine Breitenbeschränkung auf 1 m. Lieferbar sind geradläufige Treppen mit oder ohne angeformtes Podest, einmal-viertelgewendelte Treppen, zweimal-viertelgewendelte Treppen und halbgewendelte Treppen. Als Zubehör stehen je nach Hersteller auch Vollbeton-Podestplatten und Teilfertigteil-Podestplatten zur Verfügung. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass die Treppenaugen so groß gehalten werden, dass ein Einheben des vorgefertigten Treppenlaufs problemlos möglich ist. Eine Treppe in Normalbetonausführung wiegt rund 160 bis 180 kg pro 1 m breiter Stufe. Bei Bedarf können auch Treppen in Leichtbetonausführung geliefert werden, mit denen sich das Transportgewicht deutlich reduzieren lässt. Nach der Montage sind die Treppen sofort voll belastbar. Eine anspruchsvolle und dennoch wirtschaftliche Lösung ist die Kombination der Betonwerkstein-Winkelstufen mit der vorgefertigten tragenden Stahlbetonlaufplatte.
Literatur
Beton-Bauteile Deutschland e.V. (Hrsg.): Beton-Bauteile für den Wohnungsbau
Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie e.V. (Hrsg.): Transportbeton Bau-Archiv für Architekten und planende Bauingenieure. Verlag Bau+Technik GmbH, Düsseldorf 2003
DIN 18065 „Gebäudetreppen – Definitionen, Messregeln, Hauptmaße“
Musterbauordnung – MBO – Fassung November 2002
DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen“
schoeck.de