Feuchteschutz

Die Einwirkung von Feuchtigkeit war und ist immer ein Problem des Bauens und der Nutzung von Gebäuden. Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser und Feuchtigkeit keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen. In Verbindung mit Heizungen sind heute gute wohnhygienische Bedingungen erreichbar. Feuchteschutz und Wärmeschutz können nicht unabhängig voneinander betrachtet werden. Mangelhafter Feuchte-schutz reduziert den Wärmeschutz und schlechter Wärmeschutz führt zu Feuchtigkeitsschäden.

Zur Sicherstellung hygienisch einwandfreier Wohnbedingungen sind ein Mindestwärmeschutz, eine Abdichtung der Gebäude gegen Feuchtigkeit und ein Mindestluftwechsel sicherzustellen. 
Für das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Bewohner soll ein behagliches Raumklima erreicht werden. Im Hinblick auf einen schonenden Umgang mit Ressourcen sind Gebäude energieeffizient zu planen, auszuführen und zu betreiben bzw. benutzen. Dies betrifft in erster Linie den Heizwärme- und Heizenergie-verbrauch, in zunehmendem Maße aber auch die sonstige Haustechnik zur Kühlung, Belüftung, Belichtung, etc.

Ein Atmen der raumumschließenden Bauteile im Sinne eines Luftaustauschs zwischen Raum- und Außenluft findet nicht statt. Ein solches Verhalten der Bauteile wäre auch unerwünscht, da hierdurch ein unkontrollierter Wärmeverlust eintreten würde und die Luftschalldämmung unzureichend wäre. Trotzdem wird immer wieder von „Atmungsaktivität“ oder „Atmungsfähigkeit“ gesprochen, als einer besonders günstigen Eigenschaft von Bauteilen im Hinblick auf die Verbesserung der Luftqualität im Raum. Wenn damit aber Diffusionsvorgänge gemeint sein sollten, so sind diese vernachlässigbar gering gegenüber dem Luftaustausch durch Lüftung. Poröse dampfdurchlässige Baustoffe erfordern im Querschnitt mehrschichtiger Konstruktionen besondere konstruktive Maßnahmen, um Tauwasserniederschlag und eine Durchfeuchtung der Bauteile zu vermeiden sowie ein hygienisch unbedenkliches Bewohnen zu ermöglichen.

Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton

Wasser kann in Form von Bodenfeuchte, als nicht stauendes Sickerwasser, als zeitweise aufstauendes Sickerwasser, als drückendes oder nichtdrückendes Wasser auf die Außenflächen von Bauwerken einwirken. Die Wahl der Abdichtung ist abhängig von der Angriffsart des Wassers, von der Art des Baugrunds, der Art der Beanspruchung und der geplanten Nutzung. Zwei Grundtypen der Bauwerksabdichtung sind die „schwarze Wanne“ und die „weiße Wanne“.

Schwarze Wanne

Die abzudichtenden Gebäudeteile erhalten bei der schwarzen Wanne auf allen Seiten eine flächige Dichtungshaut nach DIN 18195. Dichtungsbahnen aus Bitumen oder Kunststoff werden dabei an den Außenseiten des Gebäudes angebracht (Außendichtung) und vom angreifenden Wasser an die Gebäudewände oder –sohle gedrückt.

Weiße Wanne

Bei der weißen Wanne sind aufgrund ihrer Konstruktion keine zusätzlichen Dichtungsbahnen erforderlich. Bodenplatte und Außenwände werden als geschlossene Wanne aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 hergestellt. Diesen Beton nennt man auch wasserundurchlässigen Beton oder WU-Beton. Für die Herstellung der Bauwerke wird auf die Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ des DAfStb verwiesen. Errichtet wird die weiße Wanne üblicherweise geschosshoch, entweder aus Ortbeton mit Systemschalung oder aus vorgefertigten Elementwänden (Dreifachwänden).

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