Schallschutz
Die meisten Menschen fühlen sich durch Lärm belästigt, durch Lärm von draußen (Verkehrslärm), aus fremdem und sogar dem eigenen Wohn- und Arbeitsbereich. Lärm ist Schall, der stört. Ein angemessener Schallschutz (angemessen im Sinne von technisch machbar und bezahlbar) ist daher von großer Bedeutung für das Wohlbefinden der Bewohner.
Der Schallschutz im Hochbau beginnt bei der Planung. So sind schutzbedürftige Räume wie Schlaf- und Wohnzimmer im Grundriss so anzuordnen, dass sie vom Außenlärm möglichst wenig betroffen sind. Räume gleichartiger Nutzung sollten zusammengelegt und „laute“ von „leisen“ Raumgruppen getrennt werden. Dies kann zum Beispiel geschehen durch die Anordnung von Pufferzonen zwischen diesen Raumgruppen (Gänge, Schrankzimmer, Vorrats- und Abstellräume) oder durch eine besonders schalldämmende Ausführung der trennenden Bauteile.
1. Schall, Schallanregung
Beim Schallschutz im Hochbau wird zwischen Luftschall und Trittschall unterschieden. Unter Luftschall versteht man alle Geräusche (Sprechen, Musik), die durch die Luft übertragen werden. Körperschall entsteht zum Beispiel durch das Gehen auf einer Decke und strahlt nicht nur in den darunter liegenden Raum ab, sondern wird durch die Decke und die angrenzenden (flankierenden) Bauteile weitergeleitet und damit auch in benachbarten Räumen als Luftschall hörbar. Die beiden Anregungsarten für den Schall in Gebäuden sind in Bild 1 schematisch dargestellt.
2. Luftschalldämmung
Entscheidend für die Luftschalldämmung von Bauteilen sind:
- Trennende Bauteile (Material, Dicke, Flächenmasse, Zahl der Schalen, Schalenabstand, Hohlraumfüllung)
- Flankierende Bauteile (Seitenwände, Decken, Unterdecken, Estriche, Beläge)
- Anschlüsse (Wand/Decke, Wand/Wand, Dichtigkeit, Verzweigungsdämmung)
- Fugen (Form, Breite, Länge, Füllung, Elastizität, Dichtigkeit)
- Öffnungen (Fenster, Türen, Kanäle, Schächte)
Für Anforderungen und Nachweise werden in DIN 4109-1 und DIN 4109-2 bewertete Bau-Schalldämm-Maße für trennende Bauteile einschließlich der Schallübertragung der flankierenden Bauteile und gegebenenfalls über sonstige Nebenwege verwendet. Die verschiedenen Wege der Flankenübertragung sind in Bild 2 dargestellt. Die Flankenübertragung ist der Teil der Nebenwegübertragung, der ausschließlich über die Bauteile erfolgt.
Einschalige, biegesteife Bauteile
Einschalig sind Bauteile im akustischen Sinn, wenn sie über die ganze Dicke gleichphasig schwingen. Dazu gehören Bauteile, die aus einem einheitlichen Baustoff bestehen, z.B. Beton, Leichtbeton und Porenbeton, aber auch Bauteile aus mehreren Schichten wie Mauerwerk mit Putz.
Die Luftschalldämmung einschaliger Bauteile hängt von ihrer flächenbezogenen Masse (Flächengewicht) und der Ausbildung der flankierenden Bauteile ab.
Das Flächengewicht eines Bauteils steigt mit der Dicke und der Rohdichte des Bauteils. Die Verhältnisse liegen also anders als beim Wärmeschutz, wo niedrige Rohdichten günstige Werte bedingen. Eine gewisse Übereinstimmung besteht bei der Schall- und Wärmedämmung. Beide steigen mit der Wanddicke, und zwar die Wärmedämmung proportional, die Schalldämmung jedoch nur in logarithmischer Progression.
Während bei der Wärmedämmung das einfache Additionsprinzip gilt (die Gesamtwärmedämmung ist die Summe der Wärmedämmung der Einzelschichten), ist das bei der Schalldämmung nicht der Fall. Hier kann die Dämmwirkung durch vorgesetzte Schichten oder Schalen verbessert oder verschlechtert werden.
Die Flankenübertragung verringert die Schalldämmung des trennenden Bauteils. Die Minderung ist um so größer, je leichter die flankierenden Bauteile sind. Leichte Konstruktionen sind im allgemeinen schalltechnisch ungünstiger. Bauteile aus Beton bieten die Voraussetzungen für schalltechnisch gute Werte.
Die Flankenübertragung ist gering, wenn das Flächengewicht der angrenzenden Bauteile ≥ 300 kg/m2 ist.
Mehrschalige Bauteile
Haustrennwände bei Doppel- und Reihenhäusern sind Bauteile, deren mangelnde Schalldämmung oft zu Belästigungen und zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führt. Diese Wände sollten immer zweischalig mit weich federnder Dämmschicht ausgeführt werden.
Eine weitere Möglichkeit auch zur nachträglichen Verbesserung der Schalldämmung von Innenwänden besteht in der Kombination der massiven Wandschale mit einer auf der Sendeseite der trennenden Wand aufgebrachten Vorsatzschale. Dabei dürfen die beiden Schalen keine oder eine nur „federnde“ Verbindung besitzen.
Die Luftschalldämmung von Decken als trennenden Bauteilen ist ebenfalls abhängig von ihrem Flächengewicht und gegebenenfalls von einem schwimmenden Estrich, einem unmittelbar aufgebrachten Gehbelag und einer Unterdecke.
Massivdecken
Die Trittschalldämmung einer fertigen Decke wird aus der Summe der Trittschalldämmung der Massivdecke allein und dem Trittschallverbesserungsmaß der Deckenauflage ermittelt.
Estriche auf Dämmschicht ("Schwimmende Estriche") verbessern die Luft- und die Trittschalldämmung einer Massivdecke, weich federnde Bodenbeläge dagegen lediglich die Trittschalldämmung.
Massive Treppenläufe und -podeste
Die Trittschalldämmung von Treppen bezogen auf einen unmittelbar angrenzenden Raum ist abhängig von der Ausführung und Lagerung der Treppenläufe und -podeste, der Ausbildung der Treppenraumwand und der Verbindung zwischen Treppe und Wand.
Eine besonders günstige Trittschalldämmung von Treppen lässt sich erreichen, wenn die Treppenläufe von der Treppenraumwand abgesetzt, die Haustrennwände zweischalig ausgeführt und die Treppenläufe elastisch auf den Podesten gelagert werden.